Durch ein vollwertiges Verkehrswertgutachten wird ein nicht zu vernachlässigender Aufwand verursacht, etwa durch die Beschaffung verschiedener Dokumente bei sämtlichen relevanten Ämtern. Ein sogenanntes Kurzgutachten präsentiert sich hierbei als kostengünstige Alternative.
Möchten Sie lediglich herausfinden, welchen Wert Ihre Immobilie hat und welchen Marktpreis Sie aktuell mit einem Verkauf erzielen könnten, können Sie sich an einen Sachverständigen wenden – oder auch, wenn Sie ein schriftliches Gutachten als Grundlage für Verkaufsargumentationen haben möchten. Ein Kurzgutachten ist in solchen Fällen eine gute, aufwandsarme Möglichkeit. Doch ist zu bedenken, dass diese Art des Gutachtens keine rechtliche Substanz gegenüber Dritten birgt.
Die Grundlage für die Bewertung bilden die vorhandenen Unterlagen zur Immobilie und ebenso ein Ortstermin zur Außen- und Innenbesichtigung. Als DEKRA- und DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliensachverständiger für die Immobilienbewertung in Wort und Bild dokumentiere ich für Sie die ausschlaggebenden Merkmale Ihres Grundstücks und Ihrer Immobilie und beurteile ebenso die Bausubstanz. Darüber hinaus werden die folgenden Punkte von mir geprüft:
- Überprüfung von Wohnbereich und Keller auf Feuchtigkeit bzw. Schimmelbildung
- Energetische Prüfung von Fenstern, Türen und Isolation von Hauswand, Dämmung Geschoßdecken usw.
- Überprüfen von evtl. Undichtigkeiten / Feuchtigkeit
- Sichtung der Außenfassade, Balkone, Terrasse, Brüstungen auf Schäden
- Sichtung des Daches (inkl. Regenrinne, Eindeckung, Gebälk) sowie des inneren Zustands des Dachstuhls
- Prüfung von Versorgungsleitungen / Hausanschlüsse, Installationen
- Haustechnik wie Elektroinstallation
- Garage und Überdachungen
- Gesamtzustand der Immobilie
- Wartungs-/Sanierungsstau
Die Beurteilungen werden nach Augenschein, also ohne Eingriff in die vorherrschenden baulichen Gegebenheiten vorgenommen. Nach Bedarf werden im Kurzgutachten ebenso eigentumsrechtliche Voraussetzungen aufgenommen, beispielsweise Rechte und Lasten in Abteilung II des Grundbuches sowie außergrundbuchliche Belastungen.
Prinzipiell wird ein Kurzgutachten anhand einer ähnlichen Vorgehensweise wie das „Verkehrswertgutachten“ erstellt, allerdings werden aufgrund des geringeren Umfangs von lediglich 15 bis 20 Seiten selbstverständlich nicht alle Aspekte aufgeführt. Die Basis stellen ausschließlich die vorhandenen Unterlagen zu Ihrer Immobilie – eine Beschaffung oder Überprüfung von Dokumenten wird von mir dementsprechend nicht vorgenommen.