Verkehrswertgutachten anzufertigen, gehört zu den Hauptaufgaben eines Sachverständigen für Immobilien. Die Anlässe, ein solches Gutachten erstellen zu lassen, sind vielfältig – Beispiele hierfür sind der Kauf oder Verkauf einer Immobilie, die Ehescheidung (Berechnung des Zugewinnausgleichs), die Auseinandersetzung von Erbgemeinschaften oder die aus steuerlichen Gründen erfolgende Bewertung (Entnahme von Betriebsvermögen, Bilanzierung zum Marktwert). Dabei ist es nicht notwendig, dass der Verkauf der zu bewertenden Immobilie unmittelbar nach Erstellung des Gutachtens erfolgt. Mithilfe seiner weitläufigen Marktkenntnisse ist ein Sachverständiger in der Lage, die Marktmechanisten zu simulieren und auf dieser Grundlage den Verkehrswert nach § 194 BauGB gemeiner Wert, market value oder fair value bezeichnet – festzustellen.
Die Leistungen des Verkehrswertgutachtens
- Besichtigung vor Ort durch einen DEKRA- sowie gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen
- Beurteilung/Bewertung sichtbarer sowie messbarer Bauschäden und Baumängel (z. B. sichtbare Rissbildungen oder messbare Feuchtigkeitsschäden)
- Plausibilisierung der realisierten Wohnfläche bzw. Nutzfläche durch Lasermesstechnik
- Plausibilisierung der Angaben zum Bewertungsobjekt (z. B. hinsichtlich des Baujahres der Immobilie, der relevanten Grundstücksgröße oder zu ggf. durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen)
- Beschreibung der Lage des Bewertungsobjektes sowie der rechtlichen Gegebenheiten
- eine umfangreiche Beschreibung der Gebäudebestandteile, Aufbauten sowie der allgemeinen Gebäudemerkmale
- detaillierte Fotodokumentation
- vorhandene Belastungen und Dienstbarkeiten in Abteilung II des Grundbuches (z. B. Wohnrechte, Wegerechte, Nießbrauch) werden berücksichtigt
- Ermittlung des marktkonformen Immobilienwertes (Verkehrswert gemäß §194 BauGB)
- Erstellung eines schriftlichen (ausführlichen) Gutachtens über den ermittelten Verkehrswert