Ein Restnutzungsdauergutachten weist gegenüber dem Finanzamt nach, dass ein Gebäude eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer hat als die steuerlich unterstellte. Rechtsgrundlage ist § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG. Wird die kürzere Nutzungsdauer anerkannt, darf das Gebäude über weniger Jahre abgeschrieben werden – die jährliche Abschreibung (AfA) steigt entsprechend.
Für vermietete Gebäude schreibt das Steuerrecht feste Abschreibungszeiträume vor. Viele ältere Gebäude sind wirtschaftlich jedoch deutlich kürzer nutzbar, als diese Pauschale annimmt: wegen des Baujahrs, des baulichen Zustands, unterlassener Modernisierungen oder eines erheblichen Sanierungsstaus. Genau das lässt sich durch ein Gutachten belegen. Die Anlässe sind vielfältig – der Erwerb einer vermieteten Eigentumswohnung, ein geerbtes Mehrfamilienhaus, eine Gewerbeimmobilie im Betriebsvermögen oder ein Objekt, das seit Jahrzehnten unverändert vermietet wird.
Als akkreditiert-zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 ermittle ich die wirtschaftliche Restnutzungsdauer Ihres Gebäudes nach einem anerkannten Modell der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und lege die Herleitung vollständig prüffähig offen – so, dass das Finanzamt jeden Schritt nachvollziehen kann. Ob sich daraus im Einzelfall ein steuerlicher Vorteil ergibt, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung; wir erstellen den bautechnischen Nachweis, die steuerliche Würdigung nimmt das Finanzamt vor.
Die Leistungen des Restnutzungsdauergutachtens
- Besichtigung vor Ort durch einen gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditiert-zertifizierten Sachverständigen
- Aufnahme von Baujahr, baulichem Zustand sowie aller durchgeführten Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen
- Beurteilung sichtbarer Bauschäden, Baumängel und eines etwaigen Sanierungsstaus
- Plausibilisierung der Angaben zum Bewertungsobjekt (Baujahr, Wohn-/Nutzfläche, Modernisierungen)
- Bewertung des Modernisierungsgrades nach einem Punktraster – dem wichtigsten Einzelfaktor für die Restnutzungsdauer
- Ermittlung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer nach anerkanntem Modell (ImmoWertV)
- Nachvollziehbare, prüffähige Herleitung und Begründung der verkürzten Restnutzungsdauer
- Detaillierte Fotodokumentation als Anlage zum Gutachten
- Beschaffung des Grundbuchauszugs – im Honorar enthalten
- Schriftliches Gutachten zur Vorlage beim Finanzamt, digital und als gedrucktes Exemplar mit originaler Unterschrift und Stempel